Seeordnung / Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der umsichtige Umgang mit den Angelkollegen und auch dem Fisch ist bei uns am See eine Selbstverständlichkeit!

  1. Das Angeln ist nur mit gültiger Angelkarte erlaubt. Vor Beginn, des Angelns und Einnahme des Angelplatzes muss sich, von jedem Gast, angemeldet und eine Angelkarte gelöst werden.
  2. Pro Rute ist nur ein Haken, mit maximal 3 Schenkeln, zulässig. Die Größe des Hakens ist den fängigen Fischarten anzupassen.
  3. Das Befahren des Geländes darf nur mit Schrittgeschwindigkeit erfolgen.
  4. Der Angelplatz ist sauber zu hinterlassen. Mülltonnen sind zu benutzen und/ oder der produzierte Abfall wieder mitzunehmen. Auch gebrauchte Angelsehne und Kippen ist MÜLL! und in die vorgesehenen Behältnisse zu Entsorgen. Wir erheben eine Strafgebühr, von 5 Euro, gegen Sünder. Defekte Schirme, Angeln, Kescher oder ähnlicher Groß- und Sperrmüll ist wieder mitzunehmen!!!
  5. Das Ausnehmen der Fische auf dem Grundstück des Angelsees ist verboten! Es sind die Ausnehmplätze zu benutzen, nach vorheriger Anmeldung und diese sauber zu halten. 
  6. Das Angeln mit Köderfischen ist untersagt.
  7. Jegliches Anfüttern ist verboten.
  8. Das Keschern von Fischen ist verboten. Der Unterfangkescher dient nur als Landungshilfe für geangelte Fische. Hierzu ist er zwingend einzusetzen.
  9. Jeder Angler hat folgende Hilfsgeräte bei sich zu führen:
    • Unterfangkescher
    • Hakenlöser
    • Messer
    • Fischtöter
  10. Den Anweisungen, des Personals, ist Folge zu leisten.
  11. Hunde sind, im Bereich des Angelsees, untersagt. 

Zusätzliche Sonderregeln für das Beangeln des Kiloteiches:

  1. Das Angeln am Kiloteich ist nur mit einer Rute erlaubt.
  2. geangelte Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden.
  3. Es sind nur einschenklige Haken erlaubt.

Sie erhalten vor Angelbeginn im Imbiss eine(n) Fischeimer/Tüte in diesem werden die Fische aufbewahrt und nach dem Verlassen des Kiloteiches sofort an der Fischwiegestation gewogen.

Ein Verstoß gegen diese AGB/ Seeordnung hat einen Platzverweis/ Hausverbot und ggfs. eine Schadenersatzforderung zur Folge.